Wir planen Fotovoltaik-Freilandanlagen.

Unter Fotovoltaik oder Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung von Strahlungsenergie, vornehmlich Sonnenenergie, in elektrische Energie. Sie ist seit 1958, zunächst in der Energieversorgung von Weltraumsatelliten mittels Solarzellen, im Einsatz. Inzwischen wird sie zur Stromerzeugung auf der ganzen Welt eingesetzt und findet Anwendung auf Dachflächen, an Schallschutzwänden oder auf Freilandflächen.

Im Gegensatz zu Windkraftanlagen sind Fotovoltaik-Freilandanlagen keine privilegierten Bauvorhaben. Daher ist für den Bau einer Fotovoltaik-Freilandanlage ein Bebauungsplan und eine Baugenehmigung erforderlich. Den erforderlichen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan kann nur durch die Gemeinde erfolgen.

Geeignete Flächen für eine Fotovoltaik-Freilandanlagen
sind nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG):

  1. Versiegelte Flächen.
  2. Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung.
  3. Ackerlandflächen, die in den letzten 3 Jahren als Ackerland genutzt wurden.

Die Aufstellflächen für die Fotovoltaik-Module werden rundum mit einer Zaunanlage gesichert. Auf der Außenseite der Zaunanlage erfolgt eine Eingrünung mit einer 2-reihigen gepflanzten Sträucherreihe. Auf der Nordseite der Anlage werden in der Regel zusätzliche Baumpflanzungen angeordnet. Darüber hinaus erfolgt, je nach dem Ergebnis der Bilanzierung beim landespflegerischen Begleitplan, die Anordnung von Ausgleichsflächen. Die Flächen für die Aufstellung der Fotovoltaikmodule werden in extensiv genutztes Grünland umgewandelt und erfahren hierdurch eine ökologische Aufwertung.

Bei einer Fotovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 1,6 Megawatt liegt die jährliche Stromerzeugung bei 1,5 Million KWh. Mit dieser Menge können 375 Haushalte, mit 4 Personen je Haushalt, versorgt werden. Die jährliche CO² Ersparnis beträgt mehr als 800 to.